

Aktuelle Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder
Das Bundesministerium der Justiz hat mit Wirkung ab 01.01.2011 die Regelbeiträge für den Kindesunterhalt geändert.
Deshalb wurde die Düsseldorfer Tabelle entsprechend geändert.
Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts (abgekürzt: OLG) Düsseldorf herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt.
Die Düsseldorfer Tabelle in ihrer ab dem 01.01.2011 geltenden Form finden Sie hier (PDF Dokument).
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