

Der Begriff „Familienrecht" ist eigentlich irreführend, denn damit sind längst nicht nur Regelungen gemeint, die sich mit der Familie im althergebrachten Sinne (Vater, Mutter, Kind(er)) befassen. Und es geht nicht nur um die Zeit, in der die Familie besteht.
Gegenstand familienrechtlicher Beratung sind z.B. auch:
der Abschluss von Eheverträgen
das Recht nicht ehelicher Lebensgemeinschaften
das Recht gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
Unterhaltspflichten und -ansprüche
Trennungs- und Scheidungsfolgesachen
Adoptionen
Vaterschaftstests
Ob also vor, während, nach oder außerhalb einer Ehe, ob es um eheliche, nicht eheliche oder gar nicht um Kinder geht – wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie in aller Ruhe!
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Bettina Lesch-Lasaridis
Eine Übersicht zu den Unterhaltspflichten gegenüber Kindern , die sog. Düsseldorfer Tabelle, in ihrer derzeit noch gültigen Fassung finden Sie hier!
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