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Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter unfähig werden, eigene Entscheidungen zu treffen und seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Auch Ihnen könnte das passieren!

Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor!

 

 Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie,

wer im Betreuungsfall Ihre Interessen wie wahrnehmen soll.

 Durch eine Patientenverfügung legen Sie fest,

welche medizinischen Maßnahmen (Behandlung und Pflege)

Sie im Falle einer schwersten und aussichtslosen Erkrankung

noch wünschen bzw. nicht wünschen.

 

In beiden Fällen kommt es darauf an, klare Formulierungen zu verwenden und so Zweifel am Willen des (späteren) Patienten so weit wie möglich auszuschließen.

 

Sprechen Sie deshalb mit uns – wir nehmen uns Zeit und beraten Sie gerne!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Peter Lesch

 

 

 


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